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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich / Unternehmerstatus (B2B)

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Savoy Film Productions GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Konzeption, Planung, Organisation, Produktion und/oder Postproduktion von Video-, Film- und Mediainhalten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

III. Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Beauftragung (E-Mail ausreichend), Gegenzeichnung eines Angebots oder durch Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung.

IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.

V. Vergütung, Zahlungsbedingungen & nicht erstattbare Vorauszahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mit Vertragsabschluss ist eine nicht erstattbare Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtauftragswerts zu leisten,
sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Die Vorauszahlung ist sofort fällig und Voraussetzung für die verbindliche Terminreservierung, Projektplanung sowie die Aufnahme vorbereitender Leistungen (insbesondere Konzeption, Projektorganisation, Drehplanung, Personal- und Technikdisposition).
(4) Die Vorauszahlung ist nicht erstattbar.
Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund der Auftraggeber den Vertrag kündigt, Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder vom Vertrag zurücktritt.
(5) Im Falle einer Kündigung oder Stornierung durch den Auftraggeber verfallen sämtliche
bis dahin geleisteten Zahlungen – insbesondere die Vorauszahlung – vollständig und ohne Rückerstattung.

(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, über die Vorauszahlung hinausgehende nachweislich entstandene Kosten
sowie weitergehenden Schaden geltend zu machen
, sofern diese die Höhe der Vorauszahlung übersteigen.
(7) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Vorauszahlung keine Vertragsstrafe, sondern eine angemessene Vergütung
für bereits erbrachte sowie vorbereitende Leistungen und die exklusive Reservierung von Produktionskapazitäten
darstellt.

VI. Terminreservierung

(1) Produktions- und Drehtermine gelten erst nach vollständigem Zahlungseingang der Vorauszahlung als verbindlich reserviert.
(2) Ohne Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Terminfreihaltung oder Leistungserbringung.

VII. Kündigung / Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Eine Kündigung oder Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail ausreichend).
(2) Es gelten ergänzend die Regelungen zur Vorauszahlung gemäß § 5 dieser AGB.
(3) Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig vergütet.

VIII. Leistungsänderungen & Zusatzleistungen

(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Projektbeginn sind nur nach schriftlicher Abstimmung möglich.
(2) Zusatzleistungen werden gesondert vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind.

IX. Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen.
(2) Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

X. Korrekturschleifen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind maximal zwei Korrekturschleifen im Leistungsumfang enthalten.
(2) Weitere Änderungen oder Überarbeitungen werden gesondert berechnet.

XI. Nutzungsrechte

(1) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher vertraglich geschuldeter Vergütungen.
(2) Umfang, Dauer und räumliche Reichweite der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Inhalte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

XII. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

XIII. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, extreme Witterung, technische Ausfälle, Streik, behördliche Anordnungen)
entbinden den Auftragnehmer von der Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses.
(2) Bereits geleistete Zahlungen, insbesondere Vorauszahlungen, werden in diesen Fällen nicht erstattet.

XIV. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln.

XV. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen bestehen nicht.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung sämtliche AGB's an.